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   BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 217.79   

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https://dejure.org/1979,10430
BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 217.79 (https://dejure.org/1979,10430)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1979 - 1 B 217.79 (https://dejure.org/1979,10430)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1979 - 1 B 217.79 (https://dejure.org/1979,10430)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Bezeichnung" des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 217.79
    Sie müssen entweder in der Beschwerdeschrift im einzelnen genannt oder zumindest durch Bezugnahme auf bestimmte Stellen in früheren Schriftsätzen leicht auffindbar sein (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 217.79
    Die Rüge, daß das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt habe, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht dazu führen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21 = DÖV 1963, 886]; Beschluß vom 3. September 1970 - BVerwG 1 B 65.70 - [JR 1971, 214]).
  • BVerwG, 03.09.1970 - I B 65.70

    Ausweisung auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung - Adoption des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 217.79
    Die Rüge, daß das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt habe, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht dazu führen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21 = DÖV 1963, 886]; Beschluß vom 3. September 1970 - BVerwG 1 B 65.70 - [JR 1971, 214]).
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